Geldwäsche ist eine 1 der wirtschaftlichen Hauptstützen organisierter Kriminalität und muss daher konsequent bekämpft werden. So werden z.B. in Deutschland jährlich viele Milliarden Euro aus diversen Straftaten legal investiert und dadurch „gewaschen“. Grund dafür ist die Rechtslage hierzulande, die im internationalen Vergleich, z.B. zu Italien oder Großbritannien, Geldwäsche weniger konsequent unterbindet und schwerer verfolgbar macht. Um diesen Missstand anzugehen und zu verhindern, dass Deutschland für die Geldwäsche an Attraktivität gewinnt, fordern wir, dass im Fall eines eingeleiteten Ermittlungsverfahren und des Verdachts auf Geldwäsche eine Regelung vergleichbar zur sog. „Unexplained Wealth Order“ nach britischem Vorbild eingeführt wird, sodass bei unerklärlich hohem Reichtum auf gerichtliche Anordnung Vermögenswerte solange eingezogen werden können, bis der Verdächtige offenlegt, woher das Geld dafür stammt.
Beschlossen beim Kreiskongress am 22.10.2021