Altbau Sonderabschreibung von 2.5% dynamisch anpassen

Alle zu Wohnzwecken genutzten Immobilien, die älter als 60 Jahre alt sind, sollen mit 2,5% abgeschrieben werden können.

Begründung:

Abschreibung für Abnutzung ist eine Methode, um die Wertminderung durch Benutzung (Abnutzung) zu erfassen. Hierbei werden Einnahmen mit diesen Ausgaben verrechnet. Der Überschuss muss dann versteuert werden.
Seit Jahrzehnten ist die Regelung gleich: Altbauten vor 1925 können mit 2,5% abgeschrieben werden, da eine geringere Nutzungsdauer erwartet wird. Dadurch ist es lukrativer für Investoren diese Altbauten zu erwerben, hier wird schließlich ein höherer Steuervorteil erzielt.

Beschlossen bei Kreiskongress am 01.07.2022