Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz und Elternzeit integriert werden.
Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.
Beschlossen beim Kreiskongress am 02.09.2023